Zuschüsse

Für die Stämme und Bezirke im Diözesanverband Köln besteht die Möglichkeit Zuschüsse aus dem Landesjugendplan zu beantragen. Diese Anträge werden vom Diözesanbüro bearbeitet. Die Zuständigkeiten im Diözesanbüro für die unterschiedlichen Maßnahmenarten findet ihr auf der jeweiligen Seite. Dort findet ihr auch die aktuellen Formulare und Informationen.

Grundsätzlich könnt ihr alle Fragen auch immer an das Diözesanbüro richten per Mail an die Büromailadresse oder auch gern per Telefon unter 0221 937020 50

im groben gibt es Zuschüsse für zwei Maßnahmenarten:

1. Sommerlager und 2. Wochenendfahrten

Diese unterscheiden sich im wesentlichen durch die dauer der Maßnahme und den pädagogischen Inhalt. Auf den nachfolgenden Seiten findet ihr ausführlichere Beschreibungen und Variationen der jeweiligen Maßnahmenarten.

 

Kinder- und Jugenderholung (KuJ)

Meldung einer Jugendferienmaßnahme (KUJ) -66.5k (Meldung_einer_Jugendferienmassnahme.xls)
Raum-/Platzbeleg -55k (9__raumbeleg_2009-05.doc)
Fahrtkostenbeleg -47k (8__fahrtkostenbeleg__einzeln__2009-05_1_.doc)
Fahrtkostenbeleg für private Fahrzeuge. Tankquittungen können nur für gemietete Fahrzeuge angerechnet werden. Träger der Maßnahme eintragen.
Erhebungsbogen KuJ 2010 -191k (Erhebungsbogen_2010.pdf)
Teilnehmerliste KuJ -58.5k (2__teilnehmerliste_2009-05.doc)
Teilnehmerliste Kinder- und Jugenderholung ( der Stamm oder Bezirk ist Träger der Maßnahme, bitte entsprechend in der TN-Liste eintragen)
Verwendungsnachweis -19k (_Abrechnungszusam._Exel_ohne_Schreibschutz.xls)
Abrechnungszusammenstellung mit Fremdwährung (26.09.2006) -30k (Abrechnungszusammenstellung_mit_Fremdwaehrung_V20060926.xls)
Erfahrungsbericht -34k (_Erfahrungsbericht_fuer_Jugendferienmassnahme_1computer.doc)
Vorlage nur für Wanderlager -87.5k (10__aufenthaltsbestaetigung_2009-05_Wanderlager.doc)
Formular zur Bestätigung von Zuschüssen -53k (4__bestaetigung_von_zuschuessen_2009-05.doc)
Fragebogen zur Ökologie im Sommerlager -67.04k (Fragebogen_zur_OEkologie_im_Sommerlager_01.pdf)


Bildungsveranstaltungen (Bildung und Aus- und Fortbildung)

Gesamtpaket Formulare Bildung/Aus- und Fortbildung -79.92k (Formulare_2012_01.rar)
Antrag Bildung / Aus- und Fortbildung -31k (Antrag_Bildung__Aus-_und_Fortbildung__fuer_Staemme_und_Bezirke.doc)
Bildung = Veranstaltung mit Kindern und/oder Jugendlichen
Aus- u. Fortbildung = Veranstaltung für Leiter/innen
Teilnehmerliste -51.08k (Teilnehmerliste_2012.pdf)
Kursprogramm -33.26k (Kursprogramm_2012.pdf)
Raum/Platzbeleg -54.5k (Raumbeleg_2009-05.doc)
Fahrtkosten (Einzelbeleg) -46.5k (Fahrtkostenbeleg__Einzeln__2009-05.doc)
Honorarquittung -52k (honorarquittung_2004_08.doc)
Bestätigung von Zuschüssen -52.5k (Bestaetigung_von_Zuschuessen_2009-05.doc)
sollten weitere Zuschüsse (Stadt/Kreis) erwartet werden, aber noch kein Bewilligungsbescheid vorliegen...


Sonderurlaub

Das Land NRW stellt Mittel zur Erstattung von Verdienstausfall für ehrenamtliche Mitarbeitende zur Verfügung. Ihr könnt diesen Sonderurlaub beim Ring Deutscher Pfadfinder- und Pfadfinderinnen NRW beantragen.

Voraussetzungen:

Der Antrag auf Sonderurlaub kann nur von Arbeitnehmern gestellt werden, die in der freien Wirtschaft tätig sind und in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag stehen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

Beschäftigte im Öffentlichen Dienst (z.B. Bund, Land, Kreis, Stadt, Gemeinde)

Beschäftigte, die in einer Institution arbeiten, die der staatlichen Aufsicht unterstehen (z.B. Rundfunk, GEZ, Sparkassen, Körperschaften des Öffentl. Rechts, Bundeswehr, Zivildienst, Ersatzkassen wie AOK, BEK, Barma etc.)

Beschäftigte, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag allein oder als Mitglied des Vertretungsorgans zur Vertretung einer juristischen Person oder einer Personengesamtheit berufen sind (z.B. Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder)

Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJler)

Alle Selbständigen

Beschäftigte, deren Arbeitgeber gleichzeitig Träger der Maßnahme ist, für die Sonderurlaub beantragt wird

Der Träger der Maßnahme und der Arbeitgeber müssen ihren Sitz in NRW haben

Der Arbeitgeber „Kirche“ gilt im Sinne des Gesetzes nicht als „Öffentlicher Dienst“. Sollte die Firma überregional tätig sein, muss es sich um eine selbständige Filiale handeln.

Das Antragsformular und Erläuterungen wie es ausgefüllt wird findet ihr auf der homepage des RdP, wenn ihr dem Link folgt.

Wer im öffentlichen Dienst tätig ist, kann im Diözesanbüro eine Bescheinigung für seinen Arbeitgeber erhalten, der auf Grund dessen bezahlten Sonderurlaub gewähren kann (aber nicht muss).