AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jugendförderung St. Georg e.V. bei Veranstaltungen mit erwachsenen ehrenamtlichen Jugendgruppenleitende und Mitarbeitende des DPSG Diözesanverband Köln 

§ 1

Durch die von uns per E-Mail versendete Anmeldebestätigung in den letzten Infos zur Veranstaltung kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen der*dem Teilnehmenden und dem DPSG Diözesanverband Köln, vertreten durch seinen Rechtsträger der Jugendförderung St. Georg e.V., zustande. 

§ 2

Die*der Teilnehmende verpflichtet sich den Teilnahmebeitrag bis spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn, bei WBKs bis sechs Wochen vor Kursbeginn, auf das angegebene Konto der Jugendförderung St. Georg e.V. (Pax Bank Köln, DE44370601930021136018) zu überweisen. 

§ 3

Bei einer Absage der Teilnahme durch die*den Teilnehmenden nach dem jeweiligen Anmeldeschluss, muss die*der Teilnehmende den vollen Teilnahmebeitrag zahlen, ausgenommen, der Platz kann nachbesetzt werden. Bei einer Absage vor dem Anmeldeschluss wird der Teilnahmebeitrag voll erstattet. 

§ 4

Es ist der*dem Teilnehmenden verboten zur Veranstaltung eigene alkoholische Getränke mitzubringen. Bei Zuwiderhandlungen kann die*der Teilnehmende von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es ist des Weiteren untersagt jegliche Art von illegalen Drogen zu Veranstaltungen mitzubringen und zu konsumieren. Verstöße hiergegen werden von uns konsequent an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet. 

§ 5

In folgenden Fällen behält die DPSG Köln sich als Veranstalter vor, die eingegangene Anmeldung abzulehnen: 

  • Eine zu hohe Anmeldezahl, sodass keine verfügbaren Plätze für eine Teilnahme mehr vorhanden sind. 
  • Eine Anmeldung nach Ende der Anmeldefrist. 
  • Eine Anmeldung trotz Nichterfüllen der Voraussetzungen zur Teilnahme (z. B. Altersbeschränkungen). 
  • Eine Anmeldung einer Gruppe ohne Berücksichtigung eines festgelegten Teilnehmenden-Leitenden-Schlüssels. 
  • Das Angeben falscher Angaben bei der Anmeldung. 
  • Im Falle der Nichtmitgliedschaft in der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg. 

Im Falle einer Ablehnung der Anmeldung setzen wir uns mit euch per Mail in Verbindung und informieren euch darüber. Jede Anmeldung wird als Einzelfall geprüft und bewertet. 

Hinweise zu Foto-, Video- und Tonrechten

Mit ihrer*seiner Zustimmung bei der Anmeldung willigt die*der Teilnehmende ein, dass während der Veranstaltung von ihm*ihr Foto-, Film- und Tonbandaufnahmen durch den DPSG DV Köln gemacht werden dürfen. Der DPSG DV Köln darf diese Aufnahmen im Zuge seiner Öffentlichkeitsarbeit intern, aber auch extern verwenden und verbreiten. Insbesondere erfolgt dies durch Veröffentlichung in den bekannten Publikationen (Leitendenzeitschrift ,,Die Lupe“, Arbeitshilfen, Zeitschrift der Bundesebene usw.) und Onlineauftritten (Homepage www.dpsg-koeln.de, facebook- und Instagram-Account des DPSG DVs Köln usw.) des DPSG DVs Köln und seiner Dachverbände (z. B. ennundteh, BDKJ Journal usw.) sowie der katholischen Kirche (z. B. Kirchenzeitung, Domradio usw.). Die Rechteeinräumung erfolgt ohne Vergütung. Die*Der Teilnehmende kann die Zustimmung zur Veröffentlichung schriftlich widerrufen. Der Widerruf ist vor Beginn der Veranstaltung schriftlich an das Diözesanbüro zu richten. 

AGBs für Veranstaltungen, an denen Stämme oder Trupps mit Kindern und Jugendlichen teilnehmen: 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Jugendförderung St. Georg e.V. für Maßnahmen mit Stämmen oder Trupps mit Kindern und Jugendlichen. 

§ 1

Durch die von uns per E-Mail versendete Anmeldebestätigung in den letzten Infos zur Veranstaltung kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen den Leitenden des Stammes/ Trupps und dem DPSG Diözesanverband Köln, vertreten durch seinen Rechtsträger der Jugendförderung St. Georg e.V., zustande. 

§ 2 

Die*Der verantwortliche Leitende des Stammes/ Trupps verpflichtet sich, den Teilnahmebeitrag bis spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das angegebene Konto des Jugendförderung St. Georg e.V. (Pax Bank Köln, DE44370601930021136018) zu überweisen. 

§ 3 

Bei einer Absage der Teilnahme durch die*den verantwortlichen Leitenden des Stammes/ Trupps nach Anmeldeschluss der jeweiligen Veranstaltung, muss der Stamm/ Trupp den vollen Teilnahmebeitrag zahlen, ausgenommen, der Platz kann nachbesetzt werden. Bei einer Absage vor dem Anmeldeschluss wird der Teilnahmebeitrag voll erstattet.

§ 4 

Es ist den Teilnehmenden und den Leitenden verboten zur Veranstaltung eigene alkoholische Getränke mitzubringen. Bei Zuwiderhandlungen kann die*der Teilnehmende bzw. die*der Leitende von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es ist des Weiteren untersagt jegliche Art von illegalen Drogen zu Veranstaltungen mitzubringen und zu konsumieren. Verstöße hiergegen werden von uns konsequent an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet. 

§ 5

In folgenden Fällen behält die DPSG Köln sich als Veranstalter vor, die eingegangene Anmeldung abzulehnen: 

  • Eine zu hohe Anmeldezahl, sodass keine verfügbaren Plätze für eine Teilnahme mehr vorhanden sind. 
  • Eine Anmeldung nach Ende der Anmeldefrist. 
  • Eine Anmeldung trotz Nichterfüllen der Voraussetzungen zur Teilnahme (z. B. Altersbeschränkungen). 
  • Eine Anmeldung einer Gruppe ohne Berücksichtigung eines festgelegten Teilnehmenden-Leitenden-Schlüssels. 
  • Das Angeben falscher Angaben bei der Anmeldung.
  • Im Falle der Nichtmitgliedschaft in der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg. 
  • Im Falle einer Ablehnung der Anmeldung setzen wir uns mit euch per Mail in Verbindung und informieren euch darüber. Jede Anmeldung wird als Einzelfall geprüft und bewertet.

§ 6 

Die*Der verantwortliche Leitende des Stammes/ Trupps bestätigt mit ihrer*seiner Anmeldung, dass sie*er nur Leitende ihres*seines Stammes mit zur Veranstaltung nimmt, die gemäß § 9 in Verbindung mit § 2 VII der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Erzbistum Köln (Präventionsordnung) geschult worden sind (8 Stunden Schulung nach den Ausführungsbestimmungen zur Präventionsordnung). Dies gilt auch für die*den Leitende*n selbst. Diese Schulung beziehungsweise die letzte Auffrischungsschulung liegt nicht länger als fünf Jahre zurück. Des Weiteren bestätigt sie*er, dass alle teilnehmenden Leiter*innen des Stammes, genauso wie er*sie selbst, den Verhaltenskodex nach §6 der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Erzbistum Köln (Präventionsordnung) unterschrieben haben. 

§ 7

Die*Der verantwortliche Leitende des Stammes/ Trupps bestätigt mit ihrer*seiner Anmeldung, dass sie*er nur Leitende seines Stammes mit zur Veranstaltung nimmt, die dem zuständigen Vorstand innerhalb der letzten fünf Jahre ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate war, vorgelegt haben, aus dem sich im Sinne des §72a I SGB III ergibt, dass die entsprechenden Leitenden nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Dies gilt auch für die*den Leitende*n selbst. 

§ 8 

Die*Der verantwortliche Leitende des Stammes/ Trupp hat dafür Sorge zu tragen, dass das im Verband übliche Verhältnis von Teilnehmenden und Leitenden gewahrt ist. Bei Gruppen mit mehr als 8 Teilnehmenden darf pro vier Teilnehmenden ein*e Gruppenleiter*in teilnehmen. Bei Gruppen mit weniger als acht Teilnehmenden dürfen zwei Leitende teilnehmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Leitungsteam möglichst paritätisch besetzt ist. Ausnahmen zu diesen Regelungen können im Vorfeld der Veranstaltung im Dözesanbüro beantragt werden. Stämme/ Trupps, die mit einem unverhältnismäßigen Leitenden-Teilnehmenden-Schlüssel anreisen, können vom Veranstalter von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. 

§ 9 

Die von den gesetzlichen Vertreter*innen der Teilnehmenden auf die Gruppenleiter*innen des Stammes übertragende Aufsichtspflicht im Sinne des § 1626 BGB, kann während der Veranstaltung nicht an den Jugendförderung St. Georg e.V., den Diözesanverband Köln oder das Orgateam der Veranstaltung abgegeben werden. Die*Der verantwortliche Leitende des Stammes/ Trupps hat dafür Sorge zu tragen, dass die geltenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden. 

Hinweise zu Foto-, Video- und Tonrechten 

Mit der Zustimmung bei der Anmeldung des Stammes/ Trupps bestätigt die*der verantwortliche Leitende des Stammes/ Trupp, dass sie*er für sich einwilligt und sie*er von ihren*seinen Teilnehmenden bzw. deren gesetzlichen Vertretern, bzw. ihren*seinen Mitleitenden, eine Einwilligung eingeholt hat, dass während der Veranstaltung von den betroffenen Personen ihres*seines Stammes/ Trupps Foto-, Film- und Tonbandaufnahmen durch den DPSG DV Köln gemacht werden dürfen. Der DPSG DV Köln darf diese Aufnahmen im Zuge ihrer Öffentlichkeitsarbeit intern, aber auch extern verwenden und verbreiten. Insbesondere erfolgt dies durch Veröffentlichung in den bekannten Publikationen (Leitendenzeitschrift ,,Die Lupe“, Arbeitshilfen, Zeitschrift der Bundesebene usw.) und Onlineauftritten (Homepage www.dpsg-koeln.de, facebook- und Instagram-Account des DPSG DV Köln usw.) der DPSG Köln und seiner Dachverbände (z. B. ennundteh, BDKJ Journal usw.) sowie der katholischen Kirche (z. B. Kirchenzeitung, Domradio usw.).Die Rechteeinräumung erfolgt ohne Vergütung. Die*Der verantwortliche Leitende bzw. einzelne Teilnehmende bzw. deren gesetzliche Vertreter*innen, bzw. andere Leitende für sich selbst, können die Zustimmung zur Veröffentlichung schriftlich widerrufen. Der Widerruf ist vor Beginn der Veranstaltung schriftlich an das Diözesanbüro zu richten.